Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung stärken

Das Landeskinderschutzgesetz NRW trat kürzlich in Kraft. Zusammen mit der SGB VIII Reform bildet es Maßnahmen ab, die zu einer Verbesserung des Kinderschutzes führen sollen. Die SPD-Fraktion beantragte am 04.05.2022, dass die Verwaltung über die Auswirkungen des Landeskinderschutzgesetzes NRW auf die Arbeit des Jugendamtes und der im Bereich des Kinderschutzes tätigen Träger berichtet.

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Mit Datum vom 04.05.2022 stellten Peter Wenzel und Jan-Stefan Heinemann (Sprecher im Kinder- und Jugendhilfeausschuss) den folgenden Antrag, der am 18.05.2022 im Kinder- und  Jugendhilfeausschusses beraten wird:

Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Auswirkungen des Landeskinderschutzgesetzes NRW auf die inhaltliche Arbeit des Jugendamtes und der im Bereich des Kinderschutzes tätigen Träger zu berichten.
2. Die Verwaltung stellt dabei insbesondere dar, welche personellen und finanziellen Auswirkungen durch das Landeskinderschutzgesetz NRW zu erwarten sind.

Begründung:
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 6. April 2022 das Landeskinderschutzgesetz NRW verabschiedet. Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Mai 2022 in Kraft.
Die Zielrichtung des Gesetzes wird von den kommunalen Spitzenverbänden grundsätzlich unterstützt. Kritisch wurde jedoch bewertet, dass ganz überwiegend nur die Jugendämter in die Pflicht genommen werden und dies bei den übrigen für den Kinderschutz
relevanten Akteuren ausdrücklich nicht der Fall ist.
Kritisch bewerten die kommunalen Spitzenverbände auch die mit dem Gesetz vorgelegte Kostenfolgeabschätzung und den darauf basierenden Belastungsausgleich. Dessen Auskömmlichkeit wird angesichts bereits heute zu erwartender tariflicher Personalkostensteigerungen, die keine Berücksichtigung im Gesetz gefunden haben, bezweifelt.

Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW, Schnellbrief 225/2022 vom 8. April 2022