Im Jahre 2009 wurde dem RVR die Staatliche Regionalplanung übertragen. Seit dieser Zeit ist der RVR für die Regionalplanung im Verbandsgebiet zuständig und es besteht der Auftrag zur Aufstellung des Regionalplans. Erklärtes Ziel des Regionalplanes ist es, eine einheitliche, zukunftsorientierte Planung für das Ruhrgebiet zu erreichen und damit den spezifischen Interessen und Bedarfen des Ruhrgebiets besser Rechnung tragen zu können. Dies ist aus unserer Sicht nur im Konsens mit den betroffenen Kommunen und deren gewählten Ratsvertretungen möglich, da diese als Träger der kommunalen Planungshoheit vor Ort für die Umsetzung der Ziele verantwortlich sind.
Hierzu hatte der RVR umfängliche Beteiligungsformate entwickelt und auch umgesetzt. Es wurden mit allen Kommunen Erörterungsgespräche geführt. Im Ergebnis wurde durch die Verbandsversammlung ein Planentwurf für den Regionalplan beschlossen, der in der Zeit vom 27.08.2018 bis zum 27.02.2019 öffentlich ausgelegt wurde.
Die Stadt Marl hat auf Beschluss des Rats der Stadt zu Beginn des Jahres 2019 im Rahmen der 1. Beteiligung zur Aufstellung des Regionalplans gemeinsam mit dem Kreis Recklinghausen eine umfängliche Stellungnahme abgegeben.
Mit Überraschung und Befremden musste der Rat der Stadt Marl in seiner letzten Sitzung am 17.03.2022 zur Kenntnis nehmen, dass ohne weitere Beteiligung der Kommunen –weder Politik noch Verwaltung – am 17. Dezember 2021 in der Verbandsversammlung die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen wurde. Eine Vielzahl der Anregungen der Stadt Marl und Kreises Recklinghausen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund des geschilderten Zeitablaufs des Aufstellungsverfahrens und der im Vorfeld
umfänglichen Beteiligungsprozesse ist es nunmehr völlig unverständlich, warum
• die Chance ausgelassen wird, mit den örtlichen Vertreterinnen und Vertretern einen Konsens zu den noch strittigen Punkten zu finden bzw. überhaupt in einen persönlichen Austausch einzutreten;
• Politik und Verwaltung vor Ort nunmehr binnen kürzester Zeit –bis zum 29. April 2022- die umfänglichen Unterlagen sichten und bewerten müssen;
• ausschließlich die Möglichkeit gegeben wird, zu Planänderungen Stellung zu nehmen. Die Stadt Marl braucht wie alle anderen Kommunen im Verbandsgebiet verlässliche Entwicklungsperspektiven für die Zukunft.
Diese Entwicklungsperspektiven sehen wir insbesondere durch nachfolgend aufgeführte Punkte
gefährdet:
1. Festhalten an dem Deponiestandort Brinkfortsheide
Die ehemalige Halde Brinkfortsheide eignet sich in hervorragender Weise als Entwicklungsstandort für touristische, freizeitorientierte Nutzungen auf ökologisch und klimatisch wertvoller Basis. Die Forderung des Kreises und der Stadt Marl nach einer angemessenen Alternativprüfung für den Standort als Deponie wurde unterlassen mit dem Hinweis, das für den Standort eine Angebotsplanung vorliegt. Durch die Ausweisung des Standortes als Angebotsplanung, eben ohne konkreten Planungsanlass und damit ohne erkennbaren Zeithorizont wird die Stadt Marl in ihrer Planungshoheit unzumutbar eingeschränkt.
Eine Entwicklungsperspektive für diesen städtebaulich sensiblen Bereich ist somit nachhaltig nicht erreichbar.
2. Ablehnung von Potentialflächen für die Wohnbebauung
Es besteht akuter Mangel an Wohnraum und Ausweisung von Bauland auf Marler Stadtgebiet. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, ist es nötig weiteren Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen. Bestehende Flächennutzungspläne tragen diesem Bedarf bereits Rechnung. Es ist somit nicht nachvollziehbar, das Potentiale für die Wohnbebauung abgelehnt werden und darüber hinaus Flächen, für die bereits bestehenden Flächennutzungspläne gelten, aus den Bedarfserhebungen zurückgenommen werden sollen.
Vielmehr sollte es Ziel sein, insbesondere im Lichte der großen Wohnungs- und Baulandnachfrage, die Stadt Marl zügig ihre Planungshoheit ausüben zu lassen, um so eine echte Entwicklungsperspektive für die Stadt zu ermöglichen.
3. Ablehnung von Potentialflächen für den GIB
Die Stadt Marl als Gemeinde des nördlichen Ruhrgebietes gehört immer noch zu den Regionen, die vom Strukturwandel des Ruhrgebietes besonders betroffen sind und den strukturellen Wandel noch weiter vollziehen müssen. Die Ausweisung von gewerblichen und industriellen Nutzungen sind daher von existentieller Bedeutung für den Kreis Recklinghausen und auch der Stadt Marl. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, dass in diesem Bereich eine Überdeckung in der Bedarfserhebung festgestellt wird. Vielmehr gibt es hier nach wie vor einen erhöhten Bedarf, um Entwicklungsperspektiven für die Stadt Marl zu gewährleisten.
Wir sind enttäuscht, weil es zu all diesen Themenstellungen keinen weiteren Austausch der Argumente mehr geben soll. Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ein vertrauensvolles Miteinander sehen anders aus.
Um den Regionalplan zu einer Erfolgsgeschichte für die Region zu machen, bitten wir deshalb nachdrücklich darum, das gewählte Verfahren noch einmal zu überdenken und die Kommunen, wie im bisherigen Prozess geschehen, weiterhin angemessen einzubinden.