Ladesäulenerrichtung in Marl durch Fördergelder des Bundes

Seit dem 23. November ist die Errichtung von Ladesäulen auf nicht-öffentlichen Stellplätzen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Hiervon können und sollen auch Kommunen profitieren, die Ladepunkte für das Aufladen von Elektrofahrzeugen des eigenen Fuhrparks sowie der Beschäftigten errichten wollen. Die Förderung kann dabei bei maximal 900 Euro pro Ladepunkt liegen und betrifft Anschaffung, Anschluss und Montage entsprechender Ladestationen, die zu 100% mit Ökostrom gespeist werden müssen. Damit auch die Stadt Marl von den Fördermöglichkeiten profitieren kann, stellen die Fraktionen von SPD, WG Die Grünen und das Einzelratsmitglied von Die Linke für den anstehenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss am 25.01.2022 einen entsprechenden Antrag. Darin fordern die Antragssteller*innen die Verwaltung auf, Potentiale zur Förderung durch das Bundesprogramm zu prüfen und sich um entsprechende Gelder zu bemühen.

Bild: Jürgen Metzendort

„Möglichkeiten zur Aufladung von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz können Anreize schaffen, dass Mitarbeiter*innen auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge umsteigen“, so die Antragssteller*innen und weiter: „Eine größere Verfügbarkeit von E-Ladeinfrastruktur, sicherlich auch für den kommunalen Fuhrpark, der in Marl bereits teilweise E-Fahrzeuge umfasst, wäre nützlich.“