Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion WG Die Grünen, Einzelratsmitglied Die Linke vom 21.06.2021 betreffend Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kulturschaffenden in Marl über den eingerichteten Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in geeigneter Weise zu informieren und bei der Antragstellung soweit erforderlich zu unterstützen. Ferner ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob eigene Veranstaltungen ebenfalls vom Sonderfonds des Bundes profitieren könnten.
Begründung:
Der Sonderfonds des Bundes soll Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen unterstützen:
- Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit biszu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
- Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Der Sonderfonds ergänzt damit die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche: Mit NEUSTART KULTUR wurde im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermöglicht der Bund darüber hinaus durch die Überbrückungshilfe III, hier vor allem durch die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige.
Über die Webseite mit Registrierungsplattform des Sonderfonds sind weitere Informationen abrufbar: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Zudem steht eine Beratungshotline für Antragstellende zur Verfügung: 0800 6648430
Der Rat der Stadt Marl beschloss den Antrag in seiner Sitzung am 30.06.2021 einstimmig mit der Ergänzung, dass im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung über die Umsetzung berichtet wird.