Mehrheitlich wollen die Städte im Kreis und der Kreis selbst gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde erheben. Doch Marl ist nicht mit dabei. Nach Kenntnis der SPD hat sich Bürgermeisterin Uta Heinrich als Vertreterin für unsere Stadt in dieser Frage enthalten. Warum, fragt nun die SPD-Fraktion. Denn eine Beschlusslage des Rates, die Voraussetzung dafür wäre, liegt nicht vor.
In ihrem Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag fordert die SPD-Fraktion dazu auf, sich der Klage anzuschließen. Es geht nicht nur um die Solidarität untereinander, sondern vor allem darum, die völlig unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen zu korrigieren.
Die strukturellen Defizite können wir nicht aus eigener Kraft kompensieren, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Groß. Dazu ist Hilfe nötig. Selbst die Umsetzung der erarbeiteten Zielprojektionen würde nicht ausreichen, um die notwendigen Einsparvolumina zu erreichen. Über die bisherigen Vorschläge hinaus gibt es auch für Marl keine weitere Möglichkeit Kosten einzusparen, ohne Benachteiligte noch mehr zu belasten, die Förderung von Kindern und Jugendlichen völlig einzustellen und den Standort Marl unattraktiver werden zu lassen.
Die Menschen in unserer Region und der Industriestandort Marl leisten einen nicht unerheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung. Marl als Stadt mit hohen infrastrukturellen und sozialen Belastungen braucht das ihr rechtlich zustehende Geld. Bund und Land dürfen uns nicht alleine stehen lassen, fordert Michael Groß. Deshalb beantragen wir, dass auch Marl sich der Verfassungsbeschwerde anschließt.