
Überhängende Äste, schattige Fahrbahnen und moosbedeckte Gehwege: Wer einen stattlichen Baum vor dem Haus, nahe einer Straße stehen hat, konnte sich bisher nur über die Folgen ärgern. Nun soll die neue Baumschutzsatzung, die auf Antrag der SPD-Fraktion erarbeitet wurde, die Gefahr von Beschädigungen und Verschattungen in engen Straßen abwenden. Wir hoffen, damit ein Problem für die Marler Bürgerinnen und Bürger gelöst zu haben, begründet der Fraktionsvorsitzende Michael Groß den Änderungswunsch.
Bürger verschiedener Stadtteile, insbesondere die Anwohner der Stein- und der Ringstraße in Brassert, wollten sich nicht länger damit abfinden, einen zu groß gewachsenen Baum nicht zurückschneiden zu dürfen. Sie wandten sich mit ihren Beschwerden an die zuständigen SPD-Ortsvereine.
Die noch gültige Baumschutzsatzung besagt, dass ein Baum in einer Entfernung von bis zu sechs Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche, vor Rückschnitt und Fällung geschützt ist. Egal, wie klein der Abstand zum nächsten Gebäude ist. Vor einem halben Jahr wurde die Verwaltung beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten. Die jetzt vorliegende Neufassung, in der die Entfernungsangabe entfällt, wurde bereits im Sport-, Grünflächen- und Umweltausschuss mit großer Mehrheit beschlossen, Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat werden dieser Entscheidung vermutlich folgen.
Die Sorge der Verwaltung, dass nach Inkrafttreten ein großes Baumfällen in Marl beginnen wird, ist wohl nicht gerechtfertigt. Die Bürger wollen keine Fällung, sondern nur eine Sicherung ihrer Eigentums. Andere Städte haben die Baumschutzsatzung bereits gänzlich abgeschafft, ohne dass dort ein Kahlschlag eingesetzt hätte. Wir sind überzeugt, dass die betroffenen Anwohner sorgfältig mit der neuen Regelung umgehen werden, argumentiert Michael Groß.