Mit großer Sorge hat der Stadtverbandsvorsitzende und Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis nehmen müssen, dass am Montag, 28.08.2006, im Verwaltungsvorstand der Stadt Marl die einseitige Kündigung der v. g. Budgetvereinbarung zur Disposition gestellt werden soll. Die Vereinbarung umfasste die Zusicherung der Beteiligten kontinuierlich das Jugendhilfebudget zu senken, aber zugleich Handlungssicherheit für die Träger für den Zeitraum von 5 Jahren zu gewähren.
In seinem Schreiben an die Bürgermeisterin erinnert er ausdrücklich daran, dass der Budgetgedanke entwickelt und umgesetzt wurde, um
den Anforderungen des 3. AG KJHG /Kinder- und Jugendfördergesetz Rechnung zu tragen (Festlegung des Finanzanteils der Kommunen für die offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugend-schutz),
den Trägern für die nächsten Jahre bis 2009 eine notwendige Finanzsicherheit zu geben und
dem Anspruch der Politik und der Verwaltung nachzukommen, durch das Jugendamt einen Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung, der immerhin bis zum Jahr 2009 strukturell Einsparungen in Höhe von 300.000 sicherstellt, zu erbringen.
Er stellt darüber hinaus fest, dass eine Kündigung der Budgetvereinbarung im Innenverhältnis zwischen Bürgermeisterin und Politik und speziell beim zweigliedrigen Jugendamt erhebliche Auswirkungen haben wird:
Einen absoluten Glaubwürdigkeitsverlust im politischen Raum,
die Infragestellung jeglicher Vereinbarungen und Absprachen, die durch die Bürgermeisterin getroffen wurden bzw. noch getroffen werden, wenn das Wort der Bürgermeisterin nur höchstens 8 Monate gilt,
sämtliche zukünftige Bemühungen der Verwaltung bzw. der Politik bzgl. einer Budgetierung auch in anderen Bereichen ad absurdum geführt werden,
die Chance leichtfertig vergeben wird, nützliche Ergebnisse aus der Einmaligkeit der Budgetierung im Jugendhilfebereich in NRW (evtl. Ausnahme Düsseldorf) zu ziehen, zumal der Modellcharakter auch noch vor 8 Monaten öffentlichkeitswirksam durch Sie selbst dargestellt wurde.
Eine Kündigung bedeute im Außenverhältnis zu den Adressaten
die Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß des 3. AG KJHG durch die Kommune, ihren finanziellen Beitrag über den Geltungszeitraum des LJP zu leisten,
den Verlust der Glaubwürdigkeit der Bürgermeisterin gegenüber Kindern, Jugendlichen und den Trägern in Marl,
Verlust der Planungssicherheit im zweigliedrigen Jugendamt.
Verbunden damit sei auch ein Glaubwürdigkeitsverlust der Politik, der nicht hingenommen werden kann.
Abschließend macht er deutlich, dass ihm nicht an einer Brandmarkung des möglichen Vertragsbruches gelegen ist, sondern seine Absicht vielmehr darin besteht, die Bürgermeisterin zu veranlassen, Herz zu zeigen und für Ihr gegebenes Wort einzustehen.