Das neue Kinder- und Jugendfördergesetz NRW

Obwohl zum 1.1.2005 das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes NRW in Kraft getreten ist, steht vor Ort zu den teilweise weitreichenden Veränderungen nicht überall ausreichendes Wissen zur Verfügung.

Das neue Gesetz stellt die Grundlage für eine nunmehr langfristig gesicherte Kinder- und Jugendarbeit dar. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sind zukünftig eingeladen, um zu verabreden, wie die Schwerpunktsetzung der einzelnen Punkte im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ausgestaltet werden kann. Bis zum Ende des Jahres 2005 muss dieser kommunale Plan fertig gestellt werden.

Der neue Kinder- und Jugendförderplan bietet den Trägern Planungssicherheit, er greift aber auch neue Elemente der Förderung auf. Dazu gehört die umfassende Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen durch eine stärkere Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Das Gesetz geht davon aus, dass es für alle Beteiligten von Vorteil ist, wenn Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Hand in Hand gehen. Deshalb brauchen wir lokale Bildungslandschaften vor Ort, in denen sich Kinder- und Jugendarbeit und Schule gemeinsam mit ihren Kompetenzen und Angeboten engagieren.

Angesichts zunehmender Risiken und Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche heute ausgesetzt sind, kommt es darauf an, ihnen mit Angeboten und Maßnahmen Hilfestellung zu bieten. Dies gilt vor allem für diejenigen, die von Armut bedroht sind, die bildungsbenachteiligt sind und für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Es ist gelungen, den „Vater“ des neuen Kinder– und Jugendfördergesetzes, Klaus Schäfer, Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, für eine Veranstaltung in Marl zu gewinnen. Mit einem kurzen Referat erläutert er die Hintergründe der neuen Gesetzgebung sowie die sich daraus ergebenden Chancen und Möglichkeiten. Im Anschluss daran stellt er sich der Diskussion mit Marler Jugendhilfeexperten. Darüber hinaus wird es ausreichend Gelegenheit für alle Teilnehmer/innen geben, Fragen und Meinungen zu formulieren.

Siehe dazu die Terminübersicht.