Treppe am Bahnhof Sinsen nach Baurecht unzulässig

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun nach längerer Zeit der Recherche dem SPD Ortsverein Sinsen-Lenkerbeck geantwortet. Anlass der Anfrage sind die anhaltenden Bemühungen des Ortsvereines für einen kinder- und familiengerechten Aufgang am Bahnhof Sinsen. Obwohl das Ministerium eigens ein Referat für Kinderinteressen beherbergt, kann dieses leider nur auf allgemeine Richtlinien verweisen. Die Zuständigkeit, so verweist das Kinderinteressensreferat, ist das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport. Darüber hinaus ist allgemein die neue DIN 18030 „Barrierefreies Bauen“ in Vorbereitung.

Weitergeholfen hat die Antwort aber dennoch, weil die umfangreichen Unterlagen zu DIN Norm in Bezug auf „Barriere Freiheit“ zwei Ansatzpunkte aufzeigen. Einmal besteht durch die EU eine europäische Vorgabe, die deutlich macht, dass die Vorgaben der barrierefreien Gestaltung zu Bahnfahrzeugen in Deutschland mehr als veraltet sind. Hier will der Ortsverein die Europaabgeordnete Jutta Haug um Mithilfe bitten. Zum anderen kann auf der Basis der vorliegenden Informationen vermutet werden, dass nach geltendem Baurecht, der Treppenaufgang am Bahnhof Sinsen schon heute nicht zulässig ist.

„Jetzt werden wir mit einem Architekten ganz einfach nachmessen gehen!“