Die- SPD-Fraktion beobachtet mit großer Sorge, dass die Bürgermeisterin und die CDU Fraktion auf Kosten der nachfolgenden Generationen einen Haushalt auf Biegen und Brechen aufstellen wollen. Es werden Einnahmen vorgesehen, die wie bei Cross-Border in ihrer rechtlichen und moralischen Tragweite heute nicht abschätzbar sind oder in erforderlicher Höhe nicht zu erzielen sind – z.B. bei vorgesehenenVermögensveräußerungen.
Gerade deshalb darf nicht auch noch auf Kosten der Kinder, Familien und Schwachen in unserer Stadt gespart werden. Marl muss insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft sowie Investoren attraktiv und lebenswert gestaltet werden. Im internationalen Standortwettbewerb beeinflussen u.a. soziale Faktoren ein positives und dynamisches Standortimage. Die SPD fordert als eine Grundlage für weitere Gespräche, die weichen Standortfaktoren in Marl durch folgende Maßnahmen als eine Form der Wirtschaftsförderung umzusetzen bzw. im Haushalt zu berücksichtigen:
1. Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind bis zum Ende des Haushaltssicherungskonzeptes aus den Ausschüttungen der neuma zu finanzieren.
2. Die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit sind Pflichtleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Sie sind nur in der Art und im Umfang disponibel. Jeder örtlicher Träger der Jugendhilfe hat die Aufgabe diese Leistungen bedarfsgerecht vorzuhalten. Dementsprechend fließen auch die Zuschüsse nach dem Landesjugendplan. Es handelt sich nicht um freiwillige Zuschüsse. Bis zum Ende des Haushaltsicherungskonzeptes müssen mit den freien Trägen Zuwendungsverträge abgeschlossen werden, die dieVoraussetzungen schaffen, dass die Refinanzierung der Leistungen auch bei einem nicht verabschiedeten Haushalt gesichert ist und die Landeszuschüsse nicht gefährdet werden.
3. Die Ganztagsbetreuung für Kinder unter 3 und über 6 Jahren ist bedarfsgerecht auszubauen. Damit sind die Bildungschancen von Kindern zu verbessern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, die Integration für Kindern von Migranten zu fördern und Alleinerziehende zu unterstützen. Landesweit wird die erforderliche Betreuungsquote bei den unter 3-jährigen bei ca. 13% und bei den über 6-jährigen ( bis unter 10 Jahren) bei ca. 15 % gesehen.
4. Die Zuschussreduzierungen im freiwilligen, sozialen Bereich in Höhe von 15 % werden auf der Grundlage von Leistungsverträgen mit den freien Trägern realisiert. Die SPD geht davon aus, dass die Reduzierung der Zuschüsse auch Einfluss auf den Umfang und die Qualität der Angebote haben wird. Daher ist es für die SPD unbedingt erforderlich folgenden Anforderungen gerecht zu werden und Informationen zu erhalten, um eine angemessene soziale Infrastruktur sicherzustellen:
Zielvereinbarung mit den Leistungserbringern auch mit der Stadtverwaltung
Leistungstransparenz durch Vereinbarungen über Art, Umfang und Qualität der Leistung
Überprüfung der Wirksamkeit der Leistungen und Darstellung über einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz
Budgetierte Zuwendungen an die Träger