
Der Schutz der Tiere in der Rechtsordnung der Bundesrepublik ist noch immer unzulänglich, erklärt die Bundestagsabgeordnete Waltraud Lehn. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätten deshalb einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der neben den natürlichen Lebensgrundlagen auch den Tierschutz in die Verfassung aufnehme. Der bisherige Artikel 20a des Grundgesetzes schütze das einzelne Tier nicht ausreichend vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen. Für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere, keinen Leiden ausgesetzt zu sein, ist es notwendig, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben, so Waltraud Lehn. Es gehe nicht darum, die bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu verschärfen, sondern darum, den bestehenden Tierschutz zu stärken. Die Achtung der Tiere als Mitgeschöpfe bekommt damit einen besonderen Stellenwert, erläutert die Abgeordnete. In elf Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, sei der Tierschutz bereits ausdrücklich in den Landesverfassungen verankert.